Die Regeln
1. Der Helfer erklärt sich bereit, für die abgemachte Dauer als Veranstaltungshelfer tätig zu sein. Die Arbeitszeiten, sowie die Tätigkeitsbereiche, werden
vor Beginn der Veranstaltung dem Helfer mitgeteilt, können aber aufgrund besonderer Umstände auch während der Veranstaltung abgeändert werden.
Die Veranstalter versuchen, soweit organisatorisch möglich, die Wünsche des Helfers zu berücksichtigen, sind aber nicht an die Anmeldung der Helfer
gebunden.
2. Es handelt sich um eine freiwillige und unentgeltliche Tätigkeit.
3. Helfer müssen bei Veranstaltungsbeginn mindestens 16 Jahre alt sein. Ausnahmen sind mit Einverständnis des/der Erziehungsberechtigten möglich.
4. Wir gehen davon aus, dass die Tätigkeiten nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt werden, sowie dass der Helfer durchschnittlich physisch
und psychisch fit ist.
5. Die entsprechenden Arbeitsvorschriften sind einzuhalten, die gesetzlichen Bestimmungen zu berücksichtigen und den Anweisungen der Vorgesetzten
ist Folge zu leisten.
6. Der Helfer hat ein Recht auf Pausen während den Arbeitszeiten. Diese werden gemeinsam mit dem Vorgesetzten individuell vereinbart.
7. Der Konsum von Alkohol ist während den Arbeitszeiten nicht gestattet. Ebenso wenig die Arbeit in einem Rauschzustand.
8. Dem Jugendschutzgesetz ist beim Ausschank sowie Zutritt zu den Events Rechnung zu tragen.
9. Helfer, die im Catering-Bereich tätig sind, haben grössten Wert auf Hygiene zu legen.
10. Für jegliche Geldtransaktionen (Wechselgeld etc.) aus, in und zwischen den Kassen ist die zuständige Person des Organisationskommitees
hinzuzuziehen. Diese ist zuständig für die Überwachung und Protokollierung aller Transaktionen.
11. Als Dank werden dem Helfer Vergünstigungen eingeräumt. Z.B. freier Eintritt zur Veranstaltung, kostenlose Softdrinks in speziellen Räumen, etc. Bei
Nichteinhaltung der Regeln, Nichterscheinen bzw. Absenz während der Helfertätigkeit sowie besonderen Ausnahmefällen behält sich der Veranstalter vor,
die Vergünstigungen einzuschränken oder auszusetzen.
12. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jede Haftung ab.
13. Die Regeln können jederzeit Veranstalterseitig geändert werden. Die Helfer werden über den jeweils aktuellsten Stand informiert. An der
Veranstaltung kann der aktuellste Stand im ConBüro eingesehen werden. Sollten Teile der Regeln ungültig werden, bleiben die anderen in Kraft.
14. Die Helferdaten werden beim Veranstalter für die Abwicklung und Dokumentation der Veranstaltung, sowie des Controllings und zu
Verbesserungszwecken gespeichert. Die Daten werden nur in diesem Rahmen verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Der Veranstalter behält sich
vor, bis auf Widerruf, dem gemeldeten Helfer Einladungen für die kommenden Veranstaltungen zuzusenden.
15. Die Schichteinteilung kann durch öffentlich zugängliche Zeitpläne erfolgen, bei denen Vor- und Nachname einem Zeitplan zugeordnet werden.
16. Die Anmeldung entspricht einem Antrag. Eine automatische Annahme auf Seiten des Veranstalters ist ausgeschlossen.